Öffnungsschritte in der Kinder- und Jugendarbeit

Gruppentreffen sind unter gewissen Voraussetzungen seit 15. März 2021 wieder möglich, das bedeutet auch für die pastorale und pfarrliche Arbeit eine große Erleichterung.

Die aktuellen Öffnungsschritte sind in der 4. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung geregelt. Für außerschulische Angebote - wo auch die pastorale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hineinfällt - besonders relevant sind die §§ 14 und 21, aus denen unter anderem Folgendes zu entnehmen ist:

  • Veranstaltungen (Treffen, Gruppenstunden, Firmvorbereitung etc.) mit bis zu zehn Personen unter 18 Jahren zuzüglich zwei volljähriger Betreuer*innen sind möglich.
  • Teilnehmer*innen müssen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen einen negativen Test vorweisen. Antigentests (Teststraßen, Ärzt*innen, Apotheken) dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, molekularbiologische Tests (PCR) nicht älter als 72 Stunden. Betreuer*innen müssen spätestens alle sieben Tage einen negativen Test vorweisen oder eine FFP2-Maske tragen.
  • Ein Präventionskonzept ist auszuarbeiten und einzuhalten. (Eine entsprechende Vorlage wurde von der boja erstellt, diese findest du hier.)
  • Zum Zweck der Kontaktpersonennachverfolgung ist die Erhebung von Kontaktdaten verpflichtend. Die Speicherung muss mittels datenschutzkonformem System erfolgen. 28 Tage nach Erhebung sind sämtliche Daten zu löschen.

Den gesamten Wortlaut der Verordnung inklusive aller Details zu den oben genannten Punkten findest du hier. Außerdem kann dir der Leitfaden des Bundeskanzleramtes helfen:

 

Hinweise und Kontakt 

Eine grundsätzlich wichtige Unterscheidung besteht zwischen Gottesdiensten und Veranstaltungen: Gottesdienste sind durch die Rahmenordnung der Bischofskonferenz geregelt, deren Bestimmungen durch diözesane Regelungen ergänzt werden.

Viele Pfarren befinden sich aktuell mitten in der Firmvorbereitung und freuen sich auch deshalb über die Möglichkeit, Treffen in Präsenz abzuhalten. In diesem Zusammenhang weisen wir auf zwei Dinge ausdrücklich hin:

  • Niemand soll vom Empfang des Sakramentes ausgeschlossen werden. Deshalb ist bei Treffen in geschlossenen Räumen aufgrund der damit verbundenen Testverpflichtung besondere Achtsamkeit notwendig, eventuell braucht es für manches weiterhin eine Alternative. (Dieser Hinweis gilt natürlich auch für alle Angebote außerhalb der Firmvorbereitung.).
  • Die Öffnungsschritte bzw. die damit verbundenen Regelungen gelten nur für Kleingruppen von bis zu zehn Personen unter 18 Jahren und bedürfen besonderer Vorbereitung und Sorgfalt. Elternabende und Großgruppentreffen sind aufgrund des Veranstaltungsverbotes in Präsenz weiterhin nicht erlaubt, auch nicht im Kirchenraum.

Weitere Empfehlungen für die jugendpastorale Arbeit lassen sich nicht generell aussprechen, weil es immer mehrere Komponenten gibt, die im Einzelfall betrachtet werden müssen. Falls du aber konkrete Fragen hast, melde dich gerne bei uns, dann können wir gemeinsam nach einer Lösung suchen: Roman Sillaber, 0676 / 8730 4600, roman.sillaber@dibk.at.

 

Weitere Schritte 

In einer Presseaussendung zeigt sich Isabella Steger, Vorsitzende der Bundesjugendvertretung, erfreut über die Entwicklungen: "Die sichere und verantwortungsvolle Öffnung der Kinder- und Jugendarbeit ist ein erster und wichtiger Schritt in Richtung Normalität." 

Gerade in den letzten Monaten hat sich die Situation für Kinder und Jugendliche dramatisch verschlechtert. Umso wichtiger ist es, dass Angebote der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit wieder stattfinden können, denn sie sind ein wichtiges Auffangnetz für junge Menschen. Weitere Öffnungsschritte, gerade im Hinblick auf über 18-Jährige oder Sommerveranstaltungen, werden von der BJV ebenfalls gefordert. Den gesamten Text der Aussendung findest du hier.

 

Alle Informationen mit Stand 16.3.2021 

Öffnungsschritte in der Kinder- und Jugendarbeit